Ventus 3M | D-KVRG | 14 

Preis für Charter in EUROPA - gültig ab 01.01.2023

 

 

Flat-rate

 

"Vielflieger-Tarif" - ab mindestens 7 Chartertage.

Bei einer Charterdauer von 7 Tagen und mehr, wird eine Gebühr von € 330,-/Tag verrechnet (= € 2.310,-/Woche), egal ob geflogen wird oder nicht.

    
 

Flex-rate

 

"Genießer-Tarif" - ab mindestens 7 Chartertage.

Bei einer Charterdauer von 7 Tagen werden € 400,- pro geflogenem Tag, mindestens jedoch 4 Tage verrechnet. Bei einer Charterdauer von mehr als 7 Tagen entnehmen sie die Kosten u.a. Aufstellung.

 

  • Alle Preise inkl. 20 % MwSt.

  • Motorlaufzeit: Bei durchschnittlich mehr als 10 Minuten Motornutzung pro Tag, € 5,- pro Minute

  • Langzeitcharter auf Anfrage

  • Selbstbehalt Variante 1:
    € 6.000,- Kaution entspricht dem Selbstbehalt im Schadensfall

  • Selbstbehalt Variante 2:
    Einmalzahlung € 250,- (inkludiert ist ein Versicherungsschutz für 7 Tage, jeder weitere Tag kostet € 10,- + € 350,- Selbstbehalt im Schadensfall)

  • Übergabe im Raum Wien oder nach Absprache
 

Tarifblatt vergrößern

 

 


 

 

Ventus 3M | D-KVRG | 14 

Preis für Charter in NAMIBIA - gültig ab 31.01.2023

        
 € 370,-/Tag 

€ 340,-/Tag

ab dem 15. Tag

 

€ 310,-/Tag

ab dem 29. Tag

 
       
 
  • Alle Preise ohne Mehrwertsteuer (gem. §3a Abs. 7 UStG.)
  • Motorlaufzeit: Bei durchschnittlich mehr als 10 Minuten Motornutzung pro Tag, € 5,- pro Minute

  • Langzeitcharter auf Anfrage

  • Selbstbehalt Variante 1:
    € 6.000,- Kaution entspricht dem Selbstbehalt im Schadensfall

  • Selbstbehalt Variante 2:
    Einmalzahlung € 250,- (inkludiert ist ein Versicherungsschutz für 7 Tage, jeder weitere Tag kostet € 10,- + € 350,- Selbstbehalt im Schadensfall)

        

 

Voraussetzungen des Piloten:

  • Der verantwortliche Pilot muss im Besitz einer gültigen Segelfluglizenz, eines gültigen Medical, sowie einer gültigen Berechtigung (Startart) für dieses Luftfahrzeug sein.

  • Erforderlich ist eine Gesamtflugerfahrung von mind. 500 Stunden.

  • Ferner sind Eigenstarts auf Segelflugzeugen nachzuweisen.

  • Werden vorgenannte Limits nicht erfüllt, ist eine Einweisung erforderlich. Im Zweifelsfall ist ein Überprüfungsflug durchzuführen.

  • Zum Betrieb in alpinem Gelände ist  Bergflugerfahrung mit offene Klasse Segelflugzeugen erforderlich.